Externer Statistik-Partner

Externer Statistiker für Unternehmen: Wann externe Kapazität die richtige Entscheidung ist.

Unternehmen, Agenturen und Organisationen, die statistische Auswertungen benötigen, ohne eine eigene Stelle dafür aufzubauen, finden in Verata einen qualifizierten externen Partner: projektbezogen, transparent, mit klaren Lieferversprechen.

Externe Statistik-Kapazität

Wann externe Statistik-Kompetenz die richtige Wahl ist.

Statistische Kompetenz intern aufzubauen ist nicht immer sinnvoll. Für Unternehmen, die gelegentlich oder projektbezogen statistische Auswertungen brauchen, ist eine Festanstellung wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen. Für Institute, Agenturen und Verwaltungseinheiten, die in Hochlastphasen mehr Kapazität benötigen als intern verfügbar ist, ist externe Unterstützung die effizientere Lösung. Und für Fragestellungen, die spezialisierte Methoden erfordern, die intern nicht vorhanden sind, ist ein externer Spezialist oft zwingend.

Der entscheidende Vorteil externer Kapazität ist, dass sie genau dann eingesetzt wird, wenn sie gebraucht wird, und danach wieder entfällt. Es entstehen keine Fixkosten für Phasen ohne statistischen Bedarf, und es besteht keine Notwendigkeit, intern Kompetenz in Spezialmethoden aufzubauen, die nur selten gebraucht werden.

Woran Sie einen qualifizierten Partner erkennen

Ein qualifizierter externer Statistiker erklärt nicht nur, was er berechnet hat, sondern auch warum er dieses Verfahren gewählt hat, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was die Ergebnisse bedeuten. Er gibt realistische Einschätzungen, auch wenn diese unbequem sind, und macht keine Zusagen, die methodisch nicht haltbar sind. Er dokumentiert seine Arbeit so, dass sie nachvollziehbar und reproduzierbar ist, und gibt Ihnen alle Analysedateien, Syntax und Codebücher, nicht nur das fertige PDF.

Seien Sie skeptisch gegenüber Anbietern, die keine Fragen zu Ihrer Fragestellung stellen, die keine Einschränkungen ihrer Ergebnisse kommunizieren, oder die keine Dokumentation des Analyseprozesses liefern. Statistische Ergebnisse ohne nachvollziehbaren Analysepfad sind für externe Prüfungen und Audits wertlos.

Auftragsdatenverarbeitung und DSGVO

Sobald personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister übergeben werden, liegt Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vor. Das bedeutet, dass vor der Datenweitergabe ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden muss, der regelt, wie der Dienstleister die Daten verarbeiten darf. Wir schließen diesen Vertrag standardmäßig vor jeder Datenweitergabe ab. Die Daten werden auf deutschen Servern verarbeitet und nach Projektabschluss nachweislich gelöscht.

Viele Unternehmen unterschätzen diesen Aspekt bei der Beauftragung externer Statistiker. Wenn Sie Datensätze übergeben, ohne einen AVV abzuschließen, verstoßen Sie gegen die DSGVO, unabhängig davon, ob der Dienstleister die Daten tatsächlich schützt. Verlangen Sie deshalb vor der Datenweitergabe immer den Abschluss eines AVV.

Was Sie für eine Ersteinschätzung bereithalten sollten

Für eine erste Einschätzung des Aufwands brauchen wir keine vollständigen Datensätze. Es genügt eine Beschreibung der Fragestellung in wenigen Sätzen, eine Angabe zum Stichprobenumfang und zur Datenstruktur (Anzahl Variablen, Skalenniveaus), und eine Information dazu, was das Ergebnis leisten muss: interne Entscheidungsgrundlage, Fördermittelbericht, wissenschaftliche Publikation oder etwas anderes. Auf dieser Basis können wir Ihnen eine realistische Ersteinschätzung des Aufwands und eine Empfehlung zum methodischen Vorgehen geben.

Kontinuierliche externe Kapazität

Für Unternehmen und Institute, die regelmäßig statistische Auswertungen beauftragen, bieten wir die Möglichkeit, Kapazität in Form von Stundenkontingenten vorab zu reservieren. Diese Kontingente können flexibel für unterschiedliche Projekte eingesetzt werden und sichern die Verfügbarkeit auch in Hochlastphasen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, ohne jedes Mal einen neuen Auftragsprozess starten zu müssen.

Was eine gute externe Zusammenarbeit ausmacht

  • Klare Fragestellung und Briefing vor Beginn der Analyse
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vor jeder Datenweitergabe
  • Transparenz über Methode, Voraussetzungen und Einschränkungen
  • Vollständige Dokumentation: Syntax, Codebuch, Analyseschritte
  • Ergebnisse in dem Format, das Sie tatsächlich verwenden können
  • Explizite Benennung, was aus den Daten nicht ableitbar ist

Externen Statistiker beauftragen: Ersteinschätzung anfordern.

Schildern Sie uns Ihre Fragestellung in wenigen Sätzen. Wir nennen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, welche Analysemethode passt, was aus Ihren Daten ableitbar ist, und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte.

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Oder direkt: info@verata.de

Häufige Fragen

Fragen zum externen Statistiker.

Woran erkenne ich einen qualifizierten externen Statistiker?
An Transparenz über das verwendete Verfahren und seine Voraussetzungen, an sauberer Dokumentation, an der Bereitschaft, Ergebnisse kritisch zu hinterfragen, und daran, dass er keine unrealistischen Zusagen macht.
Wann lohnt es sich, einen Statistiker intern anzustellen statt extern zu beauftragen?
Eine Festanstellung lohnt sich, wenn statistisch anspruchsvolle Aufgaben dauerhaft und mit hohem Zeitvolumen anfallen. Für Projekte, Spitzenlastphasen oder spezifische Methoden, die intern nicht vorhanden sind, ist externe Kapazität oft effizienter.
Welche Unterlagen sollte ich für eine Ersteinschätzung bereitstellen?
Idealerweise: eine kurze Beschreibung der Fragestellung, den Datensatz oder eine anonymisierte Beispielstruktur, und eine Information zur zeitlichen Dringlichkeit. Mehr brauchen wir für eine erste Einschätzung nicht.
Wie wird Datenschutz bei der Beauftragung eines externen Statistikers geregelt?
Wir schließen vor jeder Datenweitergabe einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern verarbeitet und nach Projektabschluss nachweislich gelöscht.