Unternehmen, Agenturen und Organisationen, die statistische Auswertungen benötigen, ohne eine eigene Stelle dafür aufzubauen, finden in Verata einen qualifizierten externen Partner: projektbezogen, transparent, mit klaren Lieferversprechen.
Statistische Kompetenz intern aufzubauen ist nicht immer sinnvoll. Für Unternehmen, die gelegentlich oder projektbezogen statistische Auswertungen brauchen, ist eine Festanstellung wirtschaftlich kaum zu rechtfertigen. Für Institute, Agenturen und Verwaltungseinheiten, die in Hochlastphasen mehr Kapazität benötigen als intern verfügbar ist, ist externe Unterstützung die effizientere Lösung. Und für Fragestellungen, die spezialisierte Methoden erfordern, die intern nicht vorhanden sind, ist ein externer Spezialist oft zwingend.
Der entscheidende Vorteil externer Kapazität ist, dass sie genau dann eingesetzt wird, wenn sie gebraucht wird, und danach wieder entfällt. Es entstehen keine Fixkosten für Phasen ohne statistischen Bedarf, und es besteht keine Notwendigkeit, intern Kompetenz in Spezialmethoden aufzubauen, die nur selten gebraucht werden.
Ein qualifizierter externer Statistiker erklärt nicht nur, was er berechnet hat, sondern auch warum er dieses Verfahren gewählt hat, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und was die Ergebnisse bedeuten. Er gibt realistische Einschätzungen, auch wenn diese unbequem sind, und macht keine Zusagen, die methodisch nicht haltbar sind. Er dokumentiert seine Arbeit so, dass sie nachvollziehbar und reproduzierbar ist, und gibt Ihnen alle Analysedateien, Syntax und Codebücher, nicht nur das fertige PDF.
Seien Sie skeptisch gegenüber Anbietern, die keine Fragen zu Ihrer Fragestellung stellen, die keine Einschränkungen ihrer Ergebnisse kommunizieren, oder die keine Dokumentation des Analyseprozesses liefern. Statistische Ergebnisse ohne nachvollziehbaren Analysepfad sind für externe Prüfungen und Audits wertlos.
Sobald personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister übergeben werden, liegt Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vor. Das bedeutet, dass vor der Datenweitergabe ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden muss, der regelt, wie der Dienstleister die Daten verarbeiten darf. Wir schließen diesen Vertrag standardmäßig vor jeder Datenweitergabe ab. Die Daten werden auf deutschen Servern verarbeitet und nach Projektabschluss nachweislich gelöscht.
Viele Unternehmen unterschätzen diesen Aspekt bei der Beauftragung externer Statistiker. Wenn Sie Datensätze übergeben, ohne einen AVV abzuschließen, verstoßen Sie gegen die DSGVO, unabhängig davon, ob der Dienstleister die Daten tatsächlich schützt. Verlangen Sie deshalb vor der Datenweitergabe immer den Abschluss eines AVV.
Für eine erste Einschätzung des Aufwands brauchen wir keine vollständigen Datensätze. Es genügt eine Beschreibung der Fragestellung in wenigen Sätzen, eine Angabe zum Stichprobenumfang und zur Datenstruktur (Anzahl Variablen, Skalenniveaus), und eine Information dazu, was das Ergebnis leisten muss: interne Entscheidungsgrundlage, Fördermittelbericht, wissenschaftliche Publikation oder etwas anderes. Auf dieser Basis können wir Ihnen eine realistische Ersteinschätzung des Aufwands und eine Empfehlung zum methodischen Vorgehen geben.
Für Unternehmen und Institute, die regelmäßig statistische Auswertungen beauftragen, bieten wir die Möglichkeit, Kapazität in Form von Stundenkontingenten vorab zu reservieren. Diese Kontingente können flexibel für unterschiedliche Projekte eingesetzt werden und sichern die Verfügbarkeit auch in Hochlastphasen. Der Abruf erfolgt nach Bedarf, ohne jedes Mal einen neuen Auftragsprozess starten zu müssen.
Schildern Sie uns Ihre Fragestellung in wenigen Sätzen. Wir nennen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, welche Analysemethode passt, was aus Ihren Daten ableitbar ist, und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte.
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